CBAM Lieferanten: welche Daten Importeure von Lieferanten außerhalb der EU brauchen.
Ihre CBAM-Erklärung wird aus Emissionen berechnet, die in einer Anlage entstehen, die Sie nicht betreiben. Liefert der Betreiber geprüfte tatsächliche Werte, erklären Sie seine Zahl. Liefert er nichts, erklären Sie den Standardwert der Kommission mit Aufschlag. Diese Seite zeigt, welche Daten Sie anfordern, wie die Anfrage formuliert sein sollte und bis wann Sie die Daten brauchen.
Veröffentlicht: 6. November 2026 · Quellen: Europäische Kommission, DEHSt, BMF Österreich

Was ein CBAM-Anmelder vom Lieferanten braucht.
Welche Daten Lieferanten für CBAM liefern müssen
Pro Anlage und Berichtsjahr brauchen Sie vom Betreiber der Anlage, die die Ware hergestellt hat: die Waren mit 8-stelligem KN-Code, das Herstellungsverfahren (Produktionsroute), die spezifischen grauen Emissionen in tCO₂e je Tonne Ware, die Vorläuferstoffe mit Herkunft und Emissionen, einen etwa gezahlten CO₂-Preis sowie den Emissionsbericht des Betreibers in der Vorlage der Kommission mit dem Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle.
Ohne Prüfbericht dürfen Sie die Werte des Lieferanten nicht anstelle der Standardwerte verwenden. Unverifizierte Zahlen taugen zur Planung, nicht zur Erklärung.
Der zugelassene CBAM-Anmelder und die 50-Tonnen-Schwelle
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen CBAM-Waren nur noch von einem zugelassenen CBAM-Anmelder eingeführt werden: dem in der EU niedergelassenen Einführer oder einem indirekten Zollvertreter, der dann die CBAM-Pflichten trägt. Ausgenommen ist ein Einführer, dessen CBAM-Waren im Kalenderjahr zusammen höchstens 50 Tonnen wiegen (Art. 2a CBAM-Verordnung, eingefügt durch die Verordnung (EU) 2025/2083). Für Strom und Wasserstoff gilt die Schwelle nicht.
Die Schwelle zählt pro Einführer über alle CBAM-Waren und alle Lieferanten, nicht pro Lieferant. Wer sie künstlich umgeht, riskiert nach Art. 25a einen schwerwiegenden Verstoß. Auf der Zollanmeldung stehen die TARIC-Unterlagencodierungen Y128 (CBAM-Kontonummer) bzw. Y137 (De-minimis-Befreiung).
DEHSt in Deutschland, Zollamt Österreich in Österreich
In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt die zuständige Behörde. Sie prüft die Zulassungsanträge, die im CBAM-Register gestellt werden, erteilt den Status, überwacht gemeinsam mit der Kommission die 50-Tonnen-Schwelle und ist für die Sanktionen zuständig. Der Zugang zum Register läuft über das Zoll-Portal mit ELSTER-Zertifikat; dem Antrag ist unter anderem eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen beizufügen. Der Zoll prüft bei der Einfuhr den Status anhand der Codierungen in der Zollanmeldung.
In Österreich ist das Zollamt Österreich zuständig; die Abwicklung liegt beim Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH). Die Pflichten gegenüber Lieferanten sind in beiden Ländern dieselben, weil sie aus der EU-Verordnung folgen. Mehr zur Zulassung auf Englisch: CBAM authorised declarant.
Checkliste: welche Daten Sie beim Lieferanten anfordern.
Eine Anfrage pro Anlage und Berichtsjahr. Berichtszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr, in dem die Ware hergestellt wurde; für Einfuhren aus 2026 also 2026.
CBAM-Datenanfrage an den Anlagenbetreiber
Pro Anlage · pro Jahr| Nr. | Angabe | Was Sie konkret verlangen | Warum Sie es brauchen |
|---|---|---|---|
| 1 | Anlage | Name, Anschrift und Land des Werks, in dem die Ware hergestellt wurde, nicht die Handelsgesellschaft | Graue Emissionen werden pro Anlage ermittelt; das Land bestimmt die Standardwerttabelle. |
| 2 | Waren | Jede Ware mit 8-stelligem KN-Code und gelieferter Menge in Tonnen | Standardwerte und Referenzwerte sind je KN-Code festgelegt. |
| 3 | Herstellungsverfahren | Bei Stahl z. B. Hochofen, Direktreduktion oder Schrott mit Elektrolichtbogenofen; bei Aluminium Primär- oder Sekundärherstellung | Die Route bestimmt den Referenzwert für die Anpassung an die kostenlose Zuteilung. |
| 4 | Spezifische direkte graue Emissionen | tCO₂e je Tonne Ware, je Ware und Berichtszeitraum | Aus dieser Zahl wird die Zertifikatsmenge berechnet. |
| 5 | Indirekte Emissionen | Verbrauchter Strom und Emissionsfaktor mit Quelle | Pflicht bei Zement und Düngemitteln; bei Eisen, Stahl und Aluminium nicht zertifikatspflichtig. |
| 6 | Vorläuferstoffe | Jeder Vorläuferstoff mit Herstellungsland, grauen Emissionen und Angabe, ob tatsächlicher oder Standardwert | Vorläuferemissionen sind Teil der grauen Emissionen der Ware, z. B. Klinker im Zement, Rohstahl im Walzprodukt. |
| 7 | Kostenlose Zuteilung | Die spezifische eingebettete kostenlose Zuteilung je Ware | Sie wird vor der Zertifikatsabgabe abgezogen. |
| 8 | Gezahlter CO₂-Preis | Im Herstellungsland tatsächlich gezahlter CO₂-Preis, abzüglich Erstattungen, mit Nachweisen | Kann die abzugebende Zertifikatsmenge mindern. |
| 9 | Emissionsbericht des Betreibers | Jahresbericht und Zusammenfassung in der Vorlage der Kommission (Anhang IV der DVO (EU) 2025/2547) | Pflichtformat, wenn tatsächliche Werte genutzt werden. |
| 10 | Prüfbericht | Von einer Prüfstelle, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle in der EU akkreditiert ist, für das Berichtsjahr | Ohne Prüfbericht ersetzen die Werte nicht die Standardwerte. |
CBAM-Standardwerte oder tatsächliche Werte.
Standardwerte und Aufschläge
Ohne geprüfte tatsächliche Werte erklären Sie die Standardwerte aus Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621, berichtigt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740. Sie gelten je Herstellungsland und KN-Code und werden um einen Aufschlag erhöht: 10 % im Jahr 2026, 20 % im Jahr 2027, 30 % ab 2028; für Düngemittel 1 %. Ist das Land oder die Ware nicht aufgeführt, gilt die Tabelle für „andere Länder und Gebiete“, die auf den emissionsintensivsten Ausfuhrländern beruht.
Die Kommission hat die Standardwerte mit Aufschlag bewusst so festgelegt, dass Emissionen nicht unterschätzt werden. Für eine effiziente Anlage sind sie fast immer teurer als der gemessene Wert.
Wie aus den Lieferantendaten Kosten werden
Zertifikate = max[0 ; SEE − SEFA − gezahlter CO₂-Preis ÷ Referenzpreis] × eingeführte Masse Kosten = Zertifikate × Zertifikatspreis
- SEE: spezifische graue Emissionen der Ware, aus dem geprüften Betreiberbericht oder als Standardwert mit Aufschlag.
- SEFA: spezifische eingebettete kostenlose Zuteilung, Referenzwert × CBAM-Faktor (2026: 97,5 %, 2027: 95 %, 2028: 90 %, bis 0 % im Jahr 2034).
- Zertifikatspreis: 2026 ein Preis je Einfuhrquartal (Q1 €75,36, Q2 €75,28, Q3 €82,32), ab 2027 ein Wochenpreis aus den EU-ETS-Auktionen.
Auf 1.000 Tonnen bedeutet jedes Zehntel tCO₂e/t weniger 100 Zertifikate weniger, beim Q3-Preis 2026 also 8.232 Euro. Eine eigene Schätzung: CBAM calculator (Englisch).
Lieferantendaten prüfen, bevor Sie sie erklären
- Nur vom Betreiber. Geprüfte tatsächliche Werte sollten nur vom Betreiber der Anlage kommen, die die Ware hergestellt hat. Bietet Ihnen jemand anderes als der Betreiber einen Prüfbericht an, handelt es sich nach den Q&A der Kommission wahrscheinlich um Betrug.
- Gegen den Standardwert halten. Ein Wert weit unter dem Standardwert desselben Landes und KN-Codes verdient eine Rückfrage zur Produktionsroute und zu den Vorläuferstoffen.
- Berichte aufbewahren. Anmelder müssen vollständige Emissions- und Prüfberichte anfordern und für die zuständige Behörde bereithalten. Ist der Betreiber im CBAM-Register (Portal O3CI) registriert, sehen Sie die Zusammenfassung dort.
Mustertext für die CBAM-Lieferantenanfrage
Kurz, an den Betreiber der Anlage adressiert, mit Berichtsjahr und Frist. Die Checkliste oben kommt als Anlage dazu.
Betreff: CBAM – Anforderung der grauen Emissionen für das Berichtsjahr 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, als zugelassener CBAM-Anmelder (CBAM-Kontonummer: [Nummer]) erklären wir die grauen Emissionen der von Ihnen gelieferten Waren nach der Verordnung (EU) 2023/956. Wir bitten Sie für jede Anlage, in der die an uns gelieferten Waren hergestellt wurden, um folgende Angaben für das Berichtsjahr 2026: 1. Name, Anschrift und Land der Anlage 2. Waren mit 8-stelligem KN-Code und gelieferter Menge 3. Herstellungsverfahren je Ware 4. spezifische direkte (und, bei Zement/Düngemitteln, indirekte) graue Emissionen 5. Vorläuferstoffe mit Herstellungsland und grauen Emissionen 6. ggf. im Herstellungsland gezahlter CO₂-Preis mit Nachweisen 7. Emissionsbericht des Betreibers in der Vorlage der Europäischen Kommission 8. Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Daten über das CBAM-Register (O3CI) freigeben oder direkt übermitteln, und bis wann Sie eine Prüfstelle beauftragen. Wir benötigen die geprüften Daten bis spätestens [Datum]. Ohne geprüfte Daten müssen wir die Standardwerte der Kommission mit Aufschlag erklären. Mit freundlichen Grüßen [Name, Funktion, Unternehmen]
Die Datei, in der der Betreiber antwortet, ist nicht frei gestaltbar: Erläuterungen zur Vorlage der Kommission auf Englisch unter CBAM communication template.
Bis wann Sie die Lieferantendaten brauchen.
Beginn der Regelphase
Graue Emissionen eingeführter Waren haben einen Preis. Über 50 Tonnen ist die Zulassung Pflicht.
Stichtag für laufende Anträge
Wer bis dahin den Antrag gestellt hatte, durfte vorläufig mit Code Y238 weiter einführen.
Sie sind hier
Das Berichtsjahr 2026 läuft. Jetzt Lieferanten anschreiben und Prüfstellen-Termine klären.
Zertifikatsverkauf
Über die gemeinsame zentrale Plattform, nur für zugelassene CBAM-Anmelder.
Erste CBAM-Erklärung
Jährliche Erklärung für 2026 im CBAM-Register und Abgabe der Zertifikate.
Quartalsweiser Bestand
Am Ende jedes Quartals mindestens 50 % der grauen Emissionen seit Jahresbeginn als Zertifikate vorhalten.
Was fehlende Daten kosten können.
Sanktionen für den CBAM-Anmelder
- Nicht abgegebene Zertifikate: 100 Euro je Tonne CO₂e, angepasst an den Europäischen Verbraucherpreisindex, wie die Sanktion für Emissionsüberschreitungen im EU-ETS. Die Zahlung befreit nicht von der Pflicht zur nachträglichen Abgabe (Art. 26 Abs. 1 und 3).
- Einfuhr ohne Zulassung oberhalb der Schwelle: das Drei- bis Fünffache dieser Sanktion (Art. 26 Abs. 2 und 2a).
- Fehlerhafte oder fehlende Erklärung: Die DEHSt legt die Zahl der abzugebenden Zertifikate fest und fordert die Nachabgabe; bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Status widerrufen werden.
Fehlende Lieferantendaten sind für sich keine Sanktion: Sie führen zum Standardwert mit Aufschlag. Riskant wird es, wenn ungeprüfte Werte so erklärt werden, als wären sie geprüft.
So liefern Lieferanten aus dem Westbalkan die Daten mit Karbon360.
Karbon360 ist eine Software für das Carbon-Management von Herstellern in Bosnien und Herzegowina, Albanien, Nordmazedonien, Montenegro und Kosovo. Der Betreiber erfasst Brennstoffe, Strom, Prozessdaten und Produktion monatlich aus Rechnungen und Zählern; das CBAM-Modul berechnet daraus die spezifischen grauen Emissionen je KN-Code nach der DVO (EU) 2025/2547, mit Vorläuferstoffen, Produktionsroute und Standardwerten der Kommission für das, was noch nicht gemessen wird.
Heraus kommt, was Ihre Checkliste verlangt: der Emissionsbericht des Betreibers in der amtlichen Struktur 2026 und ein Rechenweg-PDF, dem die Prüfstelle von jeder Zahl bis zum Beleg folgen kann. Karbon360 bereitet die Daten vor; verifiziert werden sie von der akkreditierten Prüfstelle.
- Spezifische graue Emissionen je KN-Code, direkt und indirekt getrennt
- Vorläuferstoffe mit Herkunftsland und Status tatsächlich oder Standardwert
- Rechenweg-PDF für die Prüfstelle

Fragen von Importeuren zu CBAM-Lieferantendaten.
Ist mein Lieferant außerhalb der EU verpflichtet, CBAM-Daten zu liefern?
Die CBAM-Verordnung legt dem Betreiber im Drittland keine unmittelbaren Pflichten auf; Erklärung und Zertifikate trägt der zugelassene CBAM-Anmelder. Tatsächliche Werte dürfen Sie aber nur nutzen, wenn der Betreiber sie nach der DVO (EU) 2025/2547 ermittelt und von einer akkreditierten Prüfstelle hat verifizieren lassen. Es empfiehlt sich deshalb, die Datenlieferung im Liefervertrag zu regeln.
Was passiert, wenn der Lieferant keine Daten liefert?
Sie erklären den Standardwert für Ware und Herstellungsland, erhöht um 10 % im Jahr 2026, 20 % im Jahr 2027 und 30 % ab 2028 (Düngemittel 1 %). Fehlt ein Landeswert, gilt die Tabelle „andere Länder und Gebiete“.
Muss sich mein Lieferant im CBAM-Register registrieren?
Nein. Die Registrierung im Portal O3CI ist freiwillig und wird von der Kommission empfohlen. Ein registrierter Betreiber gibt seine Daten über das Register frei; ein nicht registrierter schickt Emissionsbericht und Prüfbericht an jeden Kunden direkt.
Wer ist in Deutschland für CBAM zuständig?
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Sie entscheidet über die Zulassung als CBAM-Anmelder, überwacht die 50-Tonnen-Schwelle und verhängt Sanktionen. In Österreich ist es das Zollamt Österreich.
Gilt die 50-Tonnen-Schwelle pro Lieferant?
Nein. Sie gilt pro Einführer und Kalenderjahr über alle CBAM-Waren aus allen Herkunftsländern zusammen. Strom und Wasserstoff sind von der Schwelle ausgenommen.
Kann ich Werte des Lieferanten aus 2025 verwenden?
Der Berichtszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr der Herstellung und liegt nicht vor 2026. Ältere Daten sind nur zulässig, wenn Daten des Zeitraums nicht vorliegen und die älteren für die Produktionsbedingungen repräsentativ bleiben.
- Europäische Kommission — Carbon Border Adjustment Mechanism
- Europäische Kommission — Leitfaden Nr. 2 für Betreiber außerhalb der EU
- Europäische Kommission — CBAM Questions and Answers (Stand 15. Oktober 2026)
- Europäische Kommission — Price of CBAM certificates
- Verordnung (EU) 2023/956, konsolidierte Fassung (EUR-Lex)
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 – Standardwerte (EUR-Lex)
- DEHSt — CBAM-Regelphase 2026
- DEHSt — Zulassung für die CBAM-Regelphase
- DEHSt — CBAM-Sanktionierung
- BMF Österreich — CBAM: nationale Ansprechpartner und Zuständigkeiten
Weiterlesen
Erklären Sie die Zahl Ihres Lieferanten, nicht den Standardwert.
Nennen Sie uns Ihren Lieferanten im Westbalkan. Wir sprechen ihn erst nach Ihrer Freigabe an; er erhält eine Einrichtung, die den Emissionsbericht des Betreibers mit nachvollziehbarem Rechenweg erzeugt.