CBAM · Für Importeure in Deutschland und Österreich

CBAM Lieferanten: welche Daten Importeure von Lieferanten außerhalb der EU brauchen.

Ihre CBAM-Erklärung wird aus Emissionen berechnet, die in einer Anlage entstehen, die Sie nicht betreiben. Liefert der Betreiber geprüfte tatsächliche Werte, erklären Sie seine Zahl. Liefert er nichts, erklären Sie den Standardwert der Kommission mit Aufschlag. Diese Seite zeigt, welche Daten Sie anfordern, wie die Anfrage formuliert sein sollte und bis wann Sie die Daten brauchen.

Verordnung (EU) 2023/956Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547DEHSt · Zollamt Österreich

Veröffentlicht: 6. November 2026 · Quellen: Europäische Kommission, DEHSt, BMF Österreich

Karbon360-Rechenweg für Betonstahl, KN 72142000: spezifische graue Emissionen, Formel, Produktionsroute und Systemgrenze
Spezifische graue Emissionen · KN 72142000
2.622tCO₂e/t
Rechenweg beigefügt
Kurz beantwortet

Was ein CBAM-Anmelder vom Lieferanten braucht.

Die Antwort

Welche Daten Lieferanten für CBAM liefern müssen

Pro Anlage und Berichtsjahr brauchen Sie vom Betreiber der Anlage, die die Ware hergestellt hat: die Waren mit 8-stelligem KN-Code, das Herstellungsverfahren (Produktionsroute), die spezifischen grauen Emissionen in tCO₂e je Tonne Ware, die Vorläuferstoffe mit Herkunft und Emissionen, einen etwa gezahlten CO₂-Preis sowie den Emissionsbericht des Betreibers in der Vorlage der Kommission mit dem Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle.

Ohne Prüfbericht dürfen Sie die Werte des Lieferanten nicht anstelle der Standardwerte verwenden. Unverifizierte Zahlen taugen zur Planung, nicht zur Erklärung.

Die rechtliche Grundlage: Tatsächliche Werte müssen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547 ermittelt und nach Artikel 8 der CBAM-Verordnung von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert sein. Kopien der Prüfberichte gehören zur CBAM-Erklärung.
Wer erklärt

Der zugelassene CBAM-Anmelder und die 50-Tonnen-Schwelle

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen CBAM-Waren nur noch von einem zugelassenen CBAM-Anmelder eingeführt werden: dem in der EU niedergelassenen Einführer oder einem indirekten Zollvertreter, der dann die CBAM-Pflichten trägt. Ausgenommen ist ein Einführer, dessen CBAM-Waren im Kalenderjahr zusammen höchstens 50 Tonnen wiegen (Art. 2a CBAM-Verordnung, eingefügt durch die Verordnung (EU) 2025/2083). Für Strom und Wasserstoff gilt die Schwelle nicht.

Die Schwelle zählt pro Einführer über alle CBAM-Waren und alle Lieferanten, nicht pro Lieferant. Wer sie künstlich umgeht, riskiert nach Art. 25a einen schwerwiegenden Verstoß. Auf der Zollanmeldung stehen die TARIC-Unterlagencodierungen Y128 (CBAM-Kontonummer) bzw. Y137 (De-minimis-Befreiung).

Die Behörden

DEHSt in Deutschland, Zollamt Österreich in Österreich

In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt die zuständige Behörde. Sie prüft die Zulassungsanträge, die im CBAM-Register gestellt werden, erteilt den Status, überwacht gemeinsam mit der Kommission die 50-Tonnen-Schwelle und ist für die Sanktionen zuständig. Der Zugang zum Register läuft über das Zoll-Portal mit ELSTER-Zertifikat; dem Antrag ist unter anderem eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen beizufügen. Der Zoll prüft bei der Einfuhr den Status anhand der Codierungen in der Zollanmeldung.

In Österreich ist das Zollamt Österreich zuständig; die Abwicklung liegt beim Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH). Die Pflichten gegenüber Lieferanten sind in beiden Ländern dieselben, weil sie aus der EU-Verordnung folgen. Mehr zur Zulassung auf Englisch: CBAM authorised declarant.

50 t
Jährliche Schwelle pro Einführer über alle CBAM-Waren. Strom und Wasserstoff sind ausgenommen.
Feb 2027
Verkauf der CBAM-Zertifikate über die gemeinsame zentrale Plattform beginnt, auch für Einfuhren aus 2026.
30.09.2027
Erste jährliche CBAM-Erklärung und Abgabe der Zertifikate für das Berichtsjahr 2026.
+10 / 20 / 30 %
Aufschlag auf Standardwerte 2026, 2027 und ab 2028, wenn keine tatsächlichen Werte genutzt werden. Düngemittel: 1 %.
01 · Checkliste

Checkliste: welche Daten Sie beim Lieferanten anfordern.

Eine Anfrage pro Anlage und Berichtsjahr. Berichtszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr, in dem die Ware hergestellt wurde; für Einfuhren aus 2026 also 2026.

CBAM-Datenanfrage an den Anlagenbetreiber

Pro Anlage · pro Jahr
Nr.AngabeWas Sie konkret verlangenWarum Sie es brauchen
1AnlageName, Anschrift und Land des Werks, in dem die Ware hergestellt wurde, nicht die HandelsgesellschaftGraue Emissionen werden pro Anlage ermittelt; das Land bestimmt die Standardwerttabelle.
2WarenJede Ware mit 8-stelligem KN-Code und gelieferter Menge in TonnenStandardwerte und Referenzwerte sind je KN-Code festgelegt.
3HerstellungsverfahrenBei Stahl z. B. Hochofen, Direktreduktion oder Schrott mit Elektrolichtbogenofen; bei Aluminium Primär- oder SekundärherstellungDie Route bestimmt den Referenzwert für die Anpassung an die kostenlose Zuteilung.
4Spezifische direkte graue EmissionentCO₂e je Tonne Ware, je Ware und BerichtszeitraumAus dieser Zahl wird die Zertifikatsmenge berechnet.
5Indirekte EmissionenVerbrauchter Strom und Emissionsfaktor mit QuellePflicht bei Zement und Düngemitteln; bei Eisen, Stahl und Aluminium nicht zertifikatspflichtig.
6VorläuferstoffeJeder Vorläuferstoff mit Herstellungsland, grauen Emissionen und Angabe, ob tatsächlicher oder StandardwertVorläuferemissionen sind Teil der grauen Emissionen der Ware, z. B. Klinker im Zement, Rohstahl im Walzprodukt.
7Kostenlose ZuteilungDie spezifische eingebettete kostenlose Zuteilung je WareSie wird vor der Zertifikatsabgabe abgezogen.
8Gezahlter CO₂-PreisIm Herstellungsland tatsächlich gezahlter CO₂-Preis, abzüglich Erstattungen, mit NachweisenKann die abzugebende Zertifikatsmenge mindern.
9Emissionsbericht des BetreibersJahresbericht und Zusammenfassung in der Vorlage der Kommission (Anhang IV der DVO (EU) 2025/2547)Pflichtformat, wenn tatsächliche Werte genutzt werden.
10PrüfberichtVon einer Prüfstelle, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle in der EU akkreditiert ist, für das BerichtsjahrOhne Prüfbericht ersetzen die Werte nicht die Standardwerte.
Grundlage: Verordnung (EU) 2023/956, Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547 und Leitfaden Nr. 2 der Kommission für Betreiber außerhalb der EU.
02 · Standardwerte

CBAM-Standardwerte oder tatsächliche Werte.

Die Alternative

Standardwerte und Aufschläge

Ohne geprüfte tatsächliche Werte erklären Sie die Standardwerte aus Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621, berichtigt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740. Sie gelten je Herstellungsland und KN-Code und werden um einen Aufschlag erhöht: 10 % im Jahr 2026, 20 % im Jahr 2027, 30 % ab 2028; für Düngemittel 1 %. Ist das Land oder die Ware nicht aufgeführt, gilt die Tabelle für „andere Länder und Gebiete“, die auf den emissionsintensivsten Ausfuhrländern beruht.

Die Kommission hat die Standardwerte mit Aufschlag bewusst so festgelegt, dass Emissionen nicht unterschätzt werden. Für eine effiziente Anlage sind sie fast immer teurer als der gemessene Wert.

Beispiel CBAM Stahl, aus den amtlichen Werten: Für Betonstahl (KN 7214 20 00) beträgt der Standardwert für Bosnien und Herzegowina 2,340 tCO₂e/t. Albanien, Montenegro und Kosovo haben für diese Ware keinen eigenen Wert; es gilt die Tabelle „andere Länder und Gebiete“ mit 3,996 tCO₂e/t, jeweils vor Aufschlag.
CBAM-Berechnung

Wie aus den Lieferantendaten Kosten werden

Zertifikate = max[0 ; SEE − SEFA − gezahlter CO₂-Preis ÷ Referenzpreis] × eingeführte Masse
Kosten      = Zertifikate × Zertifikatspreis
  • SEE: spezifische graue Emissionen der Ware, aus dem geprüften Betreiberbericht oder als Standardwert mit Aufschlag.
  • SEFA: spezifische eingebettete kostenlose Zuteilung, Referenzwert × CBAM-Faktor (2026: 97,5 %, 2027: 95 %, 2028: 90 %, bis 0 % im Jahr 2034).
  • Zertifikatspreis: 2026 ein Preis je Einfuhrquartal (Q1 €75,36, Q2 €75,28, Q3 €82,32), ab 2027 ein Wochenpreis aus den EU-ETS-Auktionen.

Auf 1.000 Tonnen bedeutet jedes Zehntel tCO₂e/t weniger 100 Zertifikate weniger, beim Q3-Preis 2026 also 8.232 Euro. Eine eigene Schätzung: CBAM calculator (Englisch).

Plausibilität

Lieferantendaten prüfen, bevor Sie sie erklären

  • Nur vom Betreiber. Geprüfte tatsächliche Werte sollten nur vom Betreiber der Anlage kommen, die die Ware hergestellt hat. Bietet Ihnen jemand anderes als der Betreiber einen Prüfbericht an, handelt es sich nach den Q&A der Kommission wahrscheinlich um Betrug.
  • Gegen den Standardwert halten. Ein Wert weit unter dem Standardwert desselben Landes und KN-Codes verdient eine Rückfrage zur Produktionsroute und zu den Vorläuferstoffen.
  • Berichte aufbewahren. Anmelder müssen vollständige Emissions- und Prüfberichte anfordern und für die zuständige Behörde bereithalten. Ist der Betreiber im CBAM-Register (Portal O3CI) registriert, sehen Sie die Zusammenfassung dort.

Mustertext für die CBAM-Lieferantenanfrage

Kurz, an den Betreiber der Anlage adressiert, mit Berichtsjahr und Frist. Die Checkliste oben kommt als Anlage dazu.

Betreff: CBAM – Anforderung der grauen Emissionen für das Berichtsjahr 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

als zugelassener CBAM-Anmelder (CBAM-Kontonummer: [Nummer]) erklären wir die
grauen Emissionen der von Ihnen gelieferten Waren nach der Verordnung (EU) 2023/956.

Wir bitten Sie für jede Anlage, in der die an uns gelieferten Waren hergestellt wurden,
um folgende Angaben für das Berichtsjahr 2026:
1. Name, Anschrift und Land der Anlage
2. Waren mit 8-stelligem KN-Code und gelieferter Menge
3. Herstellungsverfahren je Ware
4. spezifische direkte (und, bei Zement/Düngemitteln, indirekte) graue Emissionen
5. Vorläuferstoffe mit Herstellungsland und grauen Emissionen
6. ggf. im Herstellungsland gezahlter CO₂-Preis mit Nachweisen
7. Emissionsbericht des Betreibers in der Vorlage der Europäischen Kommission
8. Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Daten über das CBAM-Register (O3CI) freigeben
oder direkt übermitteln, und bis wann Sie eine Prüfstelle beauftragen.
Wir benötigen die geprüften Daten bis spätestens [Datum].

Ohne geprüfte Daten müssen wir die Standardwerte der Kommission mit Aufschlag erklären.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion, Unternehmen]

Die Datei, in der der Betreiber antwortet, ist nicht frei gestaltbar: Erläuterungen zur Vorlage der Kommission auf Englisch unter CBAM communication template.

03 · Fristen 2026–2027

Bis wann Sie die Lieferantendaten brauchen.

1. Januar 2026

Beginn der Regelphase

Graue Emissionen eingeführter Waren haben einen Preis. Über 50 Tonnen ist die Zulassung Pflicht.

31. März 2026

Stichtag für laufende Anträge

Wer bis dahin den Antrag gestellt hatte, durfte vorläufig mit Code Y238 weiter einführen.

November 2026

Sie sind hier

Das Berichtsjahr 2026 läuft. Jetzt Lieferanten anschreiben und Prüfstellen-Termine klären.

Februar 2027

Zertifikatsverkauf

Über die gemeinsame zentrale Plattform, nur für zugelassene CBAM-Anmelder.

30. September 2027

Erste CBAM-Erklärung

Jährliche Erklärung für 2026 im CBAM-Register und Abgabe der Zertifikate.

Ab 2027

Quartalsweiser Bestand

Am Ende jedes Quartals mindestens 50 % der grauen Emissionen seit Jahresbeginn als Zertifikate vorhalten.

04 · Sanktionen

Was fehlende Daten kosten können.

Art. 26

Sanktionen für den CBAM-Anmelder

  • Nicht abgegebene Zertifikate: 100 Euro je Tonne CO₂e, angepasst an den Europäischen Verbraucherpreisindex, wie die Sanktion für Emissionsüberschreitungen im EU-ETS. Die Zahlung befreit nicht von der Pflicht zur nachträglichen Abgabe (Art. 26 Abs. 1 und 3).
  • Einfuhr ohne Zulassung oberhalb der Schwelle: das Drei- bis Fünffache dieser Sanktion (Art. 26 Abs. 2 und 2a).
  • Fehlerhafte oder fehlende Erklärung: Die DEHSt legt die Zahl der abzugebenden Zertifikate fest und fordert die Nachabgabe; bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Status widerrufen werden.

Fehlende Lieferantendaten sind für sich keine Sanktion: Sie führen zum Standardwert mit Aufschlag. Riskant wird es, wenn ungeprüfte Werte so erklärt werden, als wären sie geprüft.

05 · Auf der Seite des Lieferanten

So liefern Lieferanten aus dem Westbalkan die Daten mit Karbon360.

Karbon360 ist eine Software für das Carbon-Management von Herstellern in Bosnien und Herzegowina, Albanien, Nordmazedonien, Montenegro und Kosovo. Der Betreiber erfasst Brennstoffe, Strom, Prozessdaten und Produktion monatlich aus Rechnungen und Zählern; das CBAM-Modul berechnet daraus die spezifischen grauen Emissionen je KN-Code nach der DVO (EU) 2025/2547, mit Vorläuferstoffen, Produktionsroute und Standardwerten der Kommission für das, was noch nicht gemessen wird.

Heraus kommt, was Ihre Checkliste verlangt: der Emissionsbericht des Betreibers in der amtlichen Struktur 2026 und ein Rechenweg-PDF, dem die Prüfstelle von jeder Zahl bis zum Beleg folgen kann. Karbon360 bereitet die Daten vor; verifiziert werden sie von der akkreditierten Prüfstelle.

  • Spezifische graue Emissionen je KN-Code, direkt und indirekt getrennt
  • Vorläuferstoffe mit Herkunftsland und Status tatsächlich oder Standardwert
  • Rechenweg-PDF für die Prüfstelle
Karbon360-CBAM-Übersicht beim Lieferanten: spezifische graue Emissionen je KN-Code, Vollständigkeitsprüfung und indikative Zertifikatskostenkurve
Datenvollständigkeit
12/12Monate
Demo-Anlage
Häufige Fragen

Fragen von Importeuren zu CBAM-Lieferantendaten.

Ist mein Lieferant außerhalb der EU verpflichtet, CBAM-Daten zu liefern?

Die CBAM-Verordnung legt dem Betreiber im Drittland keine unmittelbaren Pflichten auf; Erklärung und Zertifikate trägt der zugelassene CBAM-Anmelder. Tatsächliche Werte dürfen Sie aber nur nutzen, wenn der Betreiber sie nach der DVO (EU) 2025/2547 ermittelt und von einer akkreditierten Prüfstelle hat verifizieren lassen. Es empfiehlt sich deshalb, die Datenlieferung im Liefervertrag zu regeln.

Was passiert, wenn der Lieferant keine Daten liefert?

Sie erklären den Standardwert für Ware und Herstellungsland, erhöht um 10 % im Jahr 2026, 20 % im Jahr 2027 und 30 % ab 2028 (Düngemittel 1 %). Fehlt ein Landeswert, gilt die Tabelle „andere Länder und Gebiete“.

Muss sich mein Lieferant im CBAM-Register registrieren?

Nein. Die Registrierung im Portal O3CI ist freiwillig und wird von der Kommission empfohlen. Ein registrierter Betreiber gibt seine Daten über das Register frei; ein nicht registrierter schickt Emissionsbericht und Prüfbericht an jeden Kunden direkt.

Wer ist in Deutschland für CBAM zuständig?

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Sie entscheidet über die Zulassung als CBAM-Anmelder, überwacht die 50-Tonnen-Schwelle und verhängt Sanktionen. In Österreich ist es das Zollamt Österreich.

Gilt die 50-Tonnen-Schwelle pro Lieferant?

Nein. Sie gilt pro Einführer und Kalenderjahr über alle CBAM-Waren aus allen Herkunftsländern zusammen. Strom und Wasserstoff sind von der Schwelle ausgenommen.

Kann ich Werte des Lieferanten aus 2025 verwenden?

Der Berichtszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr der Herstellung und liegt nicht vor 2026. Ältere Daten sind nur zulässig, wenn Daten des Zeitraums nicht vorliegen und die älteren für die Produktionsbedingungen repräsentativ bleiben.

Erklären Sie die Zahl Ihres Lieferanten, nicht den Standardwert.

Nennen Sie uns Ihren Lieferanten im Westbalkan. Wir sprechen ihn erst nach Ihrer Freigabe an; er erhält eine Einrichtung, die den Emissionsbericht des Betreibers mit nachvollziehbarem Rechenweg erzeugt.